DAS ANMELDEFORMULAR
Online-Service: das Anmeldeformular für Patienten
Bitte senden Sie dieses Anmeldeformular an die Klinik Wollmarshöhe. Danach setzen wir uns schnellstmöglich telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte für eine Aufnahme in unsere Klinik zu besprechen.
Anmeldung als Patient
Hinweis für gesetzlich versicherte Patienten
Privatklinik ohne Versorgungsvertrag
Unsere Klinik ist eine Privatklinik und besitzt keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt daher nur in Ausnahmefällen und bedarf einer vorherigen Genehmigung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 SGB V.
Sollte keine Kostenzusage erfolgen, können Sie die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. In diesem Fall schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Klinik ab und tragen die Kosten der Behandlung selbst.
Der Antrag bei Ihrer Krankenkasse
Um eine mögliche Kostenübernahme zu erwirken, stellen Sie vor Beginn der Behandlung einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Darin sollten Sie darlegen, dass
- eine medizinisch notwendige Behandlung erforderlich ist,
- eine unaufschiebbare Leistung vorliegt,
- eine rechtzeitige Behandlung in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus nicht möglich ist,
- und die Behandlung in unserer Privatklinik medizinisch notwendig ist.
Fristen und Unterstützung
Die Krankenkasse ist verpflichtet, über Ihren Antrag innerhalb von drei Wochen zu entscheiden; ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.