ANMELDUNG UND AUFNAHME

Einfach unkompliziert. So ist die Wollmarshöhe.

Alexandra Lacerti

Frau Alexandra Lacerti

berät und unterstützt Sie in allen Fragen der Einweisung.

Anna Hillebrand

Frau Anna Hillebrand

beantwortet Ihre Fragen zu Abrechnungs­angelegen­heiten.

Das ist der Weg zu uns. Step by step. Er wird Ihnen guttun.

  1. Erstkontakt

    Sie rufen an, schreiben eine E-Mail, füllen das Online-Anmeldeformular aus oder lassen sich zurückrufen. Unser Aufnahmeteam berät Sie zu Aufnahme, Therapie und Ablauf – unverbindlich, von 8 bis 17 Uhr.

  2. Befundbericht Ihres Arztes

    Ihre Versicherung braucht einen Bericht, aus dem die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung hervorgeht. Wir stellen Ihrem Arzt gern Formulierungshilfen zur Verfügung – oder er nimmt direkt Kontakt mit uns auf.

  3. Kostenzusage

    Schicken Sie uns Ihre Arztunterlagen, wir reichen sie bei Ihrem Kostenträger ein und kümmern uns um den Rest. Die Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen; wir fragen regelmäßig nach. Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler haben dabei unterschiedliche Wege – wir kennen alle.

  4. Kostenaufklärung und Termin

    Vor der Behandlung erhalten Sie von uns eine verbindliche, transparente Kostenaufklärung – inklusive Zimmerwunsch und etwaiger Selbstbehalte. Dann vereinbaren wir Ihren Aufnahmetermin.

  5. Anreise und Aufnahme

    Sie erhalten von uns eine Packliste und alle Informationen zur Anreise. Am Aufnahmetag begrüßt Sie unser Team persönlich, Ihr Zimmer ist vorbereitet.

  6. Und wenn es akut ist?

    Dann geht es auch ohne die Schritte 2 bis 4: Eine kurzfristige Akutaufnahme ist möglich, ohne vorherige Kostenbeantragung. Rufen Sie uns an.

Rufen Sie uns einfach an.

Fragen zur Klinik, zur Aufnahme, zur Therapie? Sprechen wir darüber. Von 8 bis 17 Uhr sind wir persönlich für Sie da.

Oder schreiben Sie uns.

Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns per E-Mail. Wir antworten umgehend und ausführlich.

Oder melden Sie sich gleich online an.

Das Anmeldeformular führt Sie durch alle Angaben. Und wenn Sie nicht alle Daten zur Hand haben: Rufen Sie uns an, wir helfen beim Ausfüllen.

Oder dürfen wir Sie zurückrufen?

Sagen Sie uns, wann es Ihnen passt – wir rufen Sie pünktlich zurück.

Ja, ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und bin damit einverstanden, dass die von mir angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung einverstanden.

Was immer Sie wissen möchten, wir sind für Sie da.

Und wenn es ganz akut ist?

In akuten Situationen oder bei hoher Dringlichkeit ist eine Akutaufnahme ohne vorherige Kostenbeantragung bei der Krankenversicherung möglich. Eine kurzfristige Akutaufnahme ist in diesem Fall möglich – rufen Sie uns direkt an.

Nicht aufgenommen werden können:

schwer bettlägerige oder überwachungsintensive Patienten sowie Rekonvaleszenzen. Unsere Klinik bietet keine Reha-, Kur- oder Sanatoriumsaufenthalte an.

Die Kostenübernahme? Klären wir für Sie.

Kostenübernahme und ggf. anfallende Selbstbehalte sind von Ihrem Versichertenstatus abhängig, z. B. Wahlarztleistung oder Zimmerkategorie. Wir besprechen mit Ihnen konkret und transparent alle Fragen und Wünsche zu Ihrem Aufenthalt im Vorfeld, insbesondere hinsichtlich der Kosten. Sie erhalten von uns vor der Behandlung eine transparente und verbindliche Kostenaufklärung, sodass Sie Ihrem Aufenthalt entspannt entgegensehen können. Dies ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Therapieerfolg.

Sie sind privat versichert.

Die Klinik ist vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e. V. anerkannt als „reines Krankenhaus“ im Sinne von § 4 Absatz 4 MB/KK und AVB. Grundsätzlich bedarf es daher keiner vorherigen schriftlichen Kostenübernahmeerklärung. Eine vorherige Abklärung mit dem Kostenträger ist dennoch sinnvoll, bei der wir Ihnen von Anfang an gerne helfen. Wenden Sie sich bitte an unsere speziell weitergebildeten Mitarbeiterinnen im prästationären Management. Rufen Sie uns am besten gleich an und lassen Sie sich beraten.

Sie sind beihilfeberechtigt.

Rechtlich ist die Klinik Wollmarshöhe ein Akut-Fachkrankenhaus gemäß § 107 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 30 GewO: Die Behandlung ist deshalb nicht vorab genehmigungspflichtig und dem Grunde nach beihilfefähig wenn die Behandlung voraussichtlich nicht länger als 29 Tage dauert. Benötigt wird eine Verordnung der Krankenhausbehandlung durch einen externen Arzt, welche die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung mit einer geplanten Dauer bis zu 28 Tagen dokumentiert.

Sie sind gesetzlich versichert.

Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler aufgenommen werden. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Krankenhauskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Kostenbeteiligung ist grundsätzlich Kulanz der Kasse.

Wer die Kosten übernimmt

  • private Krankenversicherungen
  • staatliche und kommunale Beihilfestellen
  • Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
  • Postbeamtenkrankenkasse

Die rechtliche Grundlage

Die Klinik Wollmarshöhe ist als Akutfachkrankenhaus gemäß § 107 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 30 GewO anerkannt.

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