Für einweisende Ärztinnen und Ärzte
Was Sie begonnen haben, führen wir mit derselben Sorgfalt fort.
Wenn Sie einen Patienten zu uns einweisen, dokumentieren Sie mit der „Verordnung von Krankenhausbehandlung" die medizinische Notwendigkeit der stationären Aufnahme. Diese Entscheidung ist Ihre – wir unterstützen Sie dabei, wo wir können.
Stationär behandlungsbedürftig ist ein Mensch dann, wenn ambulante Maßnahmen, Medikation, Kuren oder Rehabilitation ausgeschöpft, nicht ausreichend oder kontraindiziert sind. Wann genau das zutrifft, haben wir Ihnen in einem kurzen Leitfaden zusammengestellt.
Wann eine Einweisung sinnvoll ist
Sinnvoll ist eine stationäre Aufnahme immer dann, wenn ein Mensch mehr Raum und Ruhe braucht, als Alltag und ambulante Behandlung ihm geben können.
Das betrifft vor allem psychosomatische und psychische Erkrankungen, bei denen Körper und Seele ineinandergreifen: depressive Erschöpfung und Burn-out, Angst- und Panikstörungen, psychokardiologische Beschwerden, funktionelle Störungen und manifeste Stressfolgeerkrankungen. Entscheidend ist dabei selten die einzelne Diagnose, sondern die Frage, ob Ihr Patient in einem geschützten, multimodalen Rahmen weiterkommt als ambulant.
Und wann eher nicht
Genauso wichtig ist uns, offen zu sagen, wann ein Patient bei uns nicht am richtigen Ort ist.
Die Wollmarshöhe ist eine Fachklinik für Psychosomatik – keine Akutpsychiatrie und keine Entzugsklinik. Bei einer akuten Krise ist die stationäre psychosomatische Behandlung nicht der richtige erste Schritt: etwa bei akuter Suizidalität, akuter Psychose, akuter Intoxikation oder einer Abhängigkeit, die zuerst einen qualifizierten Entzug braucht. Auch schwere kognitive Einschränkungen und somatische Notfälle, die intensivmedizinische Versorgung erfordern, gehören zunächst in andere Hände.
Im Zweifel klären wir das lieber vorab mit Ihnen, als einen Patienten an den falschen Ort zu schicken – ein Anruf genügt.
Voraussetzungen & Kostenübernahme
Die Wollmarshöhe ist eine Privatklinik – die Aufnahme setzt eine geklärte Kostenübernahme voraus.
Für privat versicherte Patienten und Beihilfeberechtigte übernehmen die Kostenträger die stationäre Behandlung in der Regel nach vorheriger Kostenzusage. Grundlage ist Ihre „Verordnung von Krankenhausbehandlung" gemeinsam mit einem fachärztlichen Befund, der die medizinische Notwendigkeit belegt. Eine Aufnahme als Selbstzahler ist ebenfalls möglich.
Welche Unterlagen wann nötig sind, klären wir mit Ihnen und Ihrem Patienten – damit die Aufnahme ohne Verzögerung gelingt.
Was Sie zurückbekommen
Wer uns einen Patienten anvertraut, soll wissen, was aus ihm wird.
Sie bleiben eingebunden. Nach der Aufnahme erhalten Sie eine kurze Rückmeldung, dass Ihr Patient gut bei uns angekommen ist. Zum Abschluss der Behandlung bekommen Sie einen ausführlichen Arztbrief – mit Diagnosen, Verlauf, den durchgeführten Maßnahmen und unseren Empfehlungen für die weitere ambulante Behandlung.
Verlangt es der Verlauf oder wünschen Sie es, melden wir uns auch zwischendurch. Und für Rückfragen sind wir jederzeit ansprechbar – kollegial und ohne Umweg.
So unterstützen wir Sie
Eine Einweisung ist Vertrauenssache. Damit sie Ihnen leichtfällt, sind wir mehr als eine Adresse, an die Sie überweisen.
Ob kollegiale Rücksprache vorab, ein Besuch bei uns oder Material für Ihr Wartezimmer – sagen Sie einfach, was Ihnen hilft:
Ein direkter Draht
Sie erreichen uns direkt – ohne Umweg über ein Formular.
Für einweisende Ärztinnen und Ärzte ist unser Aufnahme- und Beratungsteam persönlich erreichbar. Rufen Sie an, wenn Sie einen Fall vorab besprechen, die Dringlichkeit einschätzen oder kurz Rücksprache halten möchten – wir nehmen uns die Zeit.
Aufnahme und Beratung