Körper und Psyche bilden für uns eine Einheit – daher diagnostizieren und behandeln wir stets segmentübergreifend.
Kostenübernahme für Ihren KlinikaufenthaltKostenübernahme und ggf. anfallende Selbstbehalte sind von Ihrem Versichertenstatus abhängig, z. B. Wahlarztleistung oder Zimmerkategorie. Wir besprechen mit Ihnen konkret und transparent alle Fragen und Wünsche zu Ihrem Aufenthalt im Vorfeld, insbesondere hinsichtlich der Kosten, sodass Sie dann nach der Kostenzusage Ihrer Versicherung Ihrem Aufenthalt entspannt entgegensehen können. Dies ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Therapieerfolg.
Die Klinik ist vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e. V. anerkannt als „reines Krankenhaus“ im Sinne von § 4 Absatz 4 MB/KK und AVB.
Grundsätzlich bedarf es daher keiner vorherigen schriftlichen Kostenübernahmeerklärung. Eine vorherige Abklärung mit dem Kostenträger ist dennoch sinnvoll, bei der wir Ihnen von Anfang an gerne helfen. Wenden Sie sich bitte an unsere speziell weitergebildeten Mitarbeiterinnen im prästationären Management. Rufen Sie uns am besten als Erstes an und lassen sich beraten.
Rechtlich ist die Klinik Wollmarshöhe ein Akutfachkrankenhaus gemäß § 107 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 30 GewO: Die Behandlung ist deshalb nicht vorab genehmigungspflichtig und dem Grunde nach beihilfefähig, wenn die Behandlung voraussichtlich nicht länger als 29 Tage dauert. Benötigt wird eine Verordnung der Krankenhausbehandlung durch einen externen Arzt, welche die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung mit einer geplanten Dauer bis zu 28 Tagen dokumentiert.
Gesetzlich Versicherte können als Selbstzahler aufgenommen werden. Sie haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung der Krankenhauskosten durch die gesetzliche Krankenversicherung. Eine Kostenbeteiligung ist grundsätzlich Kulanz der Kasse.
Folgende Institutionen erstatten die Kosten:
Kostenübernahme und ggf. anfallende Selbstbehalte sind von Ihrem Versichertenstatus abhängig, z. B. Wahlarztleistung oder Zimmerkategorie. Wir besprechen mit Ihnen konkret und transparent alle Fragen und Wünsche zu Ihrem Aufenthalt im Vorfeld, insbesondere hinsichtlich der Kosten, sodass Sie dann nach der Kostenzusage Ihrer Versicherung, Ihrem Aufenthalt entspannt entgegensehen können. Dies ist bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Therapieerfolg.
Rechtliche Voraussetzungen zur Kostenübernahme:
Die Klinik Wollmarshöhe ist als Akutfachkrankenhaus gemäß § 107 Absatz 1 SGB V i. V. m. § 30 GewO anerkannt.
Sie haben Fragen zu Kosten oder Selbstbehalten?
Sprechen Sie uns jederzeit gerne an. Wir sind immer bemüht, eine gute Lösung zu finden.