Online-Service: das Anmeldeformular für Patienten
Das AnmeldeformularBitte senden Sie dieses Anmeldeformular an die Klinik Wollmarshöhe. Danach setzen wir uns schnellstmöglich telefonisch oder schriftlich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte für eine Aufnahme in unsere Klinik zu besprechen.
Hinweis für gesetzlich versicherte Patienten
Bitte beachten Sie, dass unsere Klinik eine Privatklinik ist und keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen besitzt. Daher erfolgt eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen nur in Ausnahmefällen und bedarf einer vorherigen Genehmigung im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens gemäß § 13 Abs. 3 SGB V.
Um eine mögliche Kostenübernahme zu erwirken, müssen Sie vor Beginn der Behandlung einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. In diesem Antrag sollten Sie darlegen, dass:
- eine medizinisch notwendige Behandlung erforderlich ist,
- eine unaufschiebbare Leistung vorliegt,
- eine rechtzeitige Behandlung in einem zugelassenen Vertragskrankenhaus nicht möglich ist,
- und die Behandlung in unserer Privatklinik medizinisch notwendig ist.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse verpflichtet ist, über Ihren Antrag innerhalb von drei Wochen zu entscheiden; sofern ein Gutachten des Medizinischen Dienstes erforderlich ist, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Sollte keine Kostenzusage erfolgen, besteht die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall schließen Sie einen Behandlungsvertrag mit unserer Klinik ab und tragen die Kosten der Behandlung selbst.
Für weitere Informationen oder Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.